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   BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 30/87   

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https://dejure.org/1988,5219
BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 30/87 (https://dejure.org/1988,5219)
BSG, Entscheidung vom 24.03.1988 - 5/5b RJ 30/87 (https://dejure.org/1988,5219)
BSG, Entscheidung vom 24. März 1988 - 5/5b RJ 30/87 (https://dejure.org/1988,5219)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 78/86

    Anspruch auf sogenanntes 'vorgezogenes' Übergangsgeld

    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 30/87
    Zwar hat der erkennende Senat - damals als 5b Senat - durch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 30. September 1987 - 5b RJ 78/86 - im Anschluß an das Urteil des 4a Senats vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 71/86 (SozR 2200 § 1246 Nr. 145) entschieden, für die Gewährung des Übergangsgeldes sei es nicht notwendig, daß neben dem Rentenantrag ein Antrag auf Übergangsgeld gestellt werde und - falls der Rentenantrag abgelehnt werde - eine gesonderte Entscheidung der Verwaltung über die Gewährung von Übergangsgeld nach § 1241d Abs. 1 Satz 2 RVO ergehe.
  • BSG, 12.03.1981 - 11 RA 30/80

    Revisionsverfahren - Verfahrensmangel

    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 30/87
    Zwar darf bei der Rüge eines Verfahrensmangels der Revisionskläger wegen der Einzelheiten auf den die Revision zulassenden Beschluß des Revisionsgerichts Bezug nehmen, wenn die Zulassung gerade auf diesen Verfahrensmangel gestützt worden ist (vgl BSG in SozR 1500 § 164 Nr. 18).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 71/86

    Rentenantrag eines berufsunfähigen Versicherten vor Beginn einer Maßnahme zur

    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 30/87
    Zwar hat der erkennende Senat - damals als 5b Senat - durch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 30. September 1987 - 5b RJ 78/86 - im Anschluß an das Urteil des 4a Senats vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 71/86 (SozR 2200 § 1246 Nr. 145) entschieden, für die Gewährung des Übergangsgeldes sei es nicht notwendig, daß neben dem Rentenantrag ein Antrag auf Übergangsgeld gestellt werde und - falls der Rentenantrag abgelehnt werde - eine gesonderte Entscheidung der Verwaltung über die Gewährung von Übergangsgeld nach § 1241d Abs. 1 Satz 2 RVO ergehe.
  • BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 31/90

    Anspruchsvoraussetzungen auf höhere Auszahlung des Kindergeldes - Der sog.

    Da bisher keine entsprechende Kostenfestsetzungsentscheidung der Klägerin vorliegt, wie sich aus ihrem Vortrag im Revisionsverfahren ergibt (in diesem Ausnahmefall kann der Senat von einer Zurückverweisung zur Klärung dieser Frage absehen - vgl BSG vom 24. März 1988, SozR 2200 § 1241d Nr. 14 S 44), fehlt es an einer Tatbestandsvoraussetzung des von ihr geltend gemachten Erstattungsanspruchs nach § 104 SGB X.
  • BSG, 05.12.1989 - 4a RJ 67/87

    Notwendige Beiladung einer Landesversicherungsanstalt

    Während das Unterlassen der sogenannten echten notwendigen Beiladung (§ 75 Abs. 2 1. Alternative SGG) von Amts wegen auch im Revisionsverfahren zu berücksichtigen ist, ist das Unterlassen der sogenannten unechten notwendigen Beiladung (§ 75 Abs. 2 2. Alternative SGG) nur auf Rüge hin zu beachten (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 47; SozR 2200 § 1241d Nr. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2001 - L 2 KN 287/00

    Krankenversicherung

    Das Übergangsgeld tritt auch insoweit an die Stelle der an sich zu zahlenden Rente (vgl BSG, SozR. 2200 § 1241d RVO Nrn. 12 und 14, Urteile vom 30.09.1987, 5b RJ 78/86 und vom 24.03.1988, 5/5b RJ 30/87, S. 37 ff., 43 ff.) und schließt den Anspruch auf Rente aus (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.1996, a.a.O.).
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